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Kunden können ihr Geld nicht mehr erhalten, da die Postbank ihre Konten sperrt


Immer mehr Kunden beschweren sich über die Postbank. Der Verbraucherzentrale liegen seit Jahresbeginn fast 600 Beschwerden vor. „Das sind bereits annähernd so viele wie im gesamten Vorjahr“, so die Verbraucherschützer. Jetzt wird auch noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeschaltet. Doch was ist da los bei der Postbank? Und was bedeutet die Alarmierung der Bankenaufsicht für Kunden der Postbank?

Postbank: Das ist ein Horror-Szenario

Bei der IT-Migration zur Konzernmutter Deutsche Bank hatte die Postbank mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Kunden können nicht mehr auf ihr Konto zugreifen, anderen wurde ihr Konto gesperrt und bei wiederum anderen werden Lastschriften nicht mehr eingelöst. Kunden der Bank laufen Sturm, wollen sich bei dem Finanzinstitut beschweren – doch oft erfolglos.

Der Kundenservice ist offenbar heillos überlastet. Daraufhin schalteten Kunden der Postbank die Verbraucherzentrale ein. „Bei solchen Problemen kann von ordnungsgemäßen Bankabläufen nicht mehr die Rede sein, da offenbar zentrale Leistungen im Zahlungsverkehr nicht mehr für alle Kund:innen aufrechterhalten werden konnten“, sagte Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands bereits im Juli.

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Wie die Verbraucherzentrale meldet, berichten Kunden sogar darüber, dass sie seit mehreren Wochen nicht an ihr Geld kommen – ein Horror-Szenario. Dabei sei ein Finanzinstitut wie die Postbank dazu verpflichtet, ein gesperrtes Konto unverzüglich zu entsperren, sofern kein Grund mehr für eine Sperrung vorliegt. Doch das geschieht offenbar nach wie vor nicht. Im Gegenteil.

So können sich Betroffene zur Wehr setzen

Die Postbank verschleppt wohl systematisch die Wiederfreigabe von gepfändeten Konten, heißt es bei der Frankfurter Allgemeinen. Nun habe die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die BaFin eingeschaltet und Aufsichtsbeschwerde gegen die zum Deutsche-Bank-Konzern gehörende Postbank eingereicht. Um sich gegen diese missliche Situation zu wehren, können Betroffene die Formulierungshilfe der Verbraucherzentrale nutzen, um damit beim örtlichen Amtsgericht gegen die Postbank zu klagen. Das Ziel: Auszahlung des Kontoguthabens, möglichst direkt im Wege eines einstweiligen Verfahrens.

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Author: Pamela Palmer

Last Updated: 1703871003

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